Inhalt des IPRax-Hefts 4/2008 (Juli 2008)

Abhandlungen

B. Hess/D. Bittmann
Die Verordnungen zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen – ein substantieller Integrationsschritt im Europäischen Zivilprozessrecht 305
R. Wagner
Änderungsbedarf im autonomen deutschen internationalen ­Privatrecht auf­grund der Rom II-Ver­ordnung? – Ein Überblick über den Regierungs­entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des ­Internationalen ­Privatrechts an die Rom II-Verordnung 314
S. Rugullis
Die antizipierte Rechts­wahl in außervertraglichen Schuld­verhältnissen 319
D. Einhaus
Qual der Wahl: Euro­päisches oder internationales deutsches Mahnverfahren? 323

Entscheidungsrezensionen

S. Reichhardt
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei immaterialgüterrechtlichen Klagen (BGH, S. 344) 330
P. Mankowski
Muss zwischen ausgerichteter Tätigkeit und konkretem Vertrag bei Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO ein Zusammenhang bestehen? (OLG Karls­ruhe, S. 348) 333
R. Stürner/T. Müller
Aktuelle Entwicklungstendenzen im deutsch-amerikanischen Rechtshilfeverkehr (BGH, S. 349 und OLG Celle, S. 350) 339

Rezensierte Entscheidungen

18 BGH 28.06.2007 I ZR 49/04 Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei immaterialgüterrecht­lichen Klagen [S. Reichardt, S. 330] 334
19 OLG Karlsruhe 24.08.2007 14 U 72/06 Muss zwischen ausgerichteter Tätigkeit und konkretem Vertrag bei Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO ein Zusammenhang bestehen? [P. Mankowski, S. 333] 348
20a BGH 28.03.2007 IV AR (VZ) 2/07 Aktuelle Entwicklungstendenzen im deutsch-amerikanischen Rechtshilfeverkehr [R. Stürner/T. Müller, S. 339] 349
20b OLG Celle 06.07.2007 16 VA 5/07

Rechtsprechungsübersicht

21 OLG Frankfurt a.M. 16.01.2006 1 UF 40/04 1. Ein ausländisches Scheidungsverfahren führt nur dann nach der EG-Verordnung Nr. 1347/2000 zur Zuständigkeit des ausländischen Gerichts für ein bereits im Inland anhängiges selbständiges Sorgerechts­verfahren, wenn das ausländische Scheidungsverfahren vor einem staatlichen Gericht geführt wird. 2. Ein zwischen in Deutschland lebenden Muslimen griechischer Nationalität vor dem Mufti in Griechenland geführtes Scheidungsverfahren ist trotz der in Griechenland durch Art. 5 Abs. 2 des griechischen Gesetzes 1920/1991 anerkannten Gerichtsbarkeit des Mufti in Angelegenheiten zwischen griechischen Muslimen bezüglich der Ehescheidung und der Vormundschaft kein staatliches Scheidungsverfahren i. S. der EG-Verordnung Nr. 1347/2000 und i. S. der EG Verordnung Nr. 2201/2203. 3. Dies gilt auch dann, wenn die Entscheidung des Mufti vom zuständigen griechischen Gericht gem. Art. 5 Abs. 3 S. 2 des griechischen Gesetzes Nr. 1920/1991 für vollstreckbar erklärt wurde, da die Vollstreckbarerklärung keine inhaltliche Überprüfung der Mufti-Entscheidung beinhaltet. 4. Ist die ausländische Sorgerechtsentscheidung ergangen, ohne dass die betroffenen Kinder die Möglichkeit hatten, gehört zu werden, steht dies sowohl nach Art. 23 lit. b der Verordnung Nr. 2201/2003 als auch nach Art. 15 Abs. 2 lit. b der Verordnung Nr. 1347/2000 der Anerkennungsfähigkeit entgegen, weil dies gegen in § 50 b FGG zum Ausdruck kommende wesentliche verfahrensrechtliche Grundsätze des deutschen Rechts verstößt.[E. J.] 352
22 OLG Hamm 07.03.2006 7 UF 123/05 1. Auf griechische Eheleute muslimischen Glaubens, die aus Thrazien stammen, ist für die Ehescheidung religiöses Recht, d.h. islamisch-hana­fitisches Recht, anzuwenden. ‑2. Die einseitige Auflösungsbefugnis des Ehemannes gegen den Willen der Ehefrau ist mit dem deutschen ordre public dann vereinbar, wenn auch nach deutschem Recht die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben sind (hier: Getrenntleben seit weit über fünf Jahren). [E. J.] 353

Blick in das Ausland

F. Sargin
A Critical Analysis of the Requirements of Recognition and Enforcement of Foreign Judgments under Turkish Law 354
Z. D. Tarman
Grundsätze und Beschränkungen beim Erwerb von Grundstücken durch Ausländer in der Türkei 359
T. Frantzen
Anerkennung ausländischer Ehen in Norwegen 363

Materialien

-
Gesetzentwurf der Bundesregierung (2008) für ein Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 364
P. Kindler/K. Klemann
Synopse zum Inkrafttreten der Verordnungen Rom I und Rom II 365

Mitteilungen

M. Stürner/M. Brinkmann
The Draft Common Frame of Reference – Tagung der Europäischen Rechtsakademie am 6. und 7. 3. 2008 in Trier 368
E. Jayme/C. F. Nordmeier
Griechische Muslime in Thrazien: Internationales Familien- und Erbrecht in europäischer Perspektive – Seminare an der Demokrit-Universität von Thrazien in Komotini 369

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