Prof. Dr. Dr. h.c. Burkhard Hess

Burkhard Hess, geboren 1961 in Worms, ist Direktor des Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law in Luxemburg (Stadt) sowie ordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

Professor Hess studierte von 1981-1986 an den Universitäten Würzburg, Lausanne (Schweiz) und München. Er legte sowohl 1987 das Erste Staatsexamen als auch 1991 das Zweite Staatsexamen mit Auszeichnung ab. 1990 promovierte er an der Universität München, wo er als wissenschaftlicher Assistent zunächst bei Professor Bruno Simma (1987-1988) und dann bei Professor Peter Schlosser (1988-1995) tätig war. 1995-1996 wurde ihm eine Lehrstuhlvertretung für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg übertragen. 1996 erhielt er seine Venia Legendi für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Internationales Privatrecht, Europarecht und Völkerrecht sowie einen Ruf an die Universität Tübingen, wo er von 1996-2003 ordentlicher Professor der Juristischen Fakultät war und von 2000-2002 zum Dekan gewählt wurde. 2002 erhielt er eine Einladung als Gastprofessor für Vergleichsverfahrensrecht an der juristischen Fakultät der Renmin Universität Beijing(China). Seit 2003 lehrt Prof. Hess am Institut für Internationales Privatrecht an der Universität Heidelberg, dessen Direktor er zugleich von 2003-2012 war. Von 2006-2008 war er Dekan der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Im September 2009 war er Gastprofessor an der Georgetown Universität (Washington, D.C.) und von 2006-2009 an der Sorbonne Universität I in Paris. Von 2009-2012 war er Richter im Nebenamt am Oberlandesgericht Karlsruhe.

Professor Hess schrieb zahlreiche Bücher und Aufsätze zum Internationalen Privatrecht, zur Rechtsvergleichung, zum Zivilverfahrensrecht und zum Europarecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Angleichung des Europäischen Verfahrensrechts, der Rechtsvergleichung, internationaler Gerichtsverfahren, Schlichtung und Vollstreckung. Professor Hess war regelmäßig als Rechtsberater und Gerichtsgutachter für ausländisches Recht, Internationales Privatrecht und ausländisches öffentliches Recht und internationale Gerichtsverfahren tätig. Er war Berater und Gutachter sowohl am Europäischen Gerichtshof als auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Im Januar 2003 leitete er in Peking, China, eine Regierungsdelegation zur Reform der Chinesischen Zwangsvollstreckung; im September 2003 wurde er als Berater für die „Effektivität der Justiz“ von der niederländischen Regierung in den Europarat berufen, 2005 von der slowenischen und kroatischen.

2003 betraute die Europäische Kommission Professor Hess mit der Ausarbeitung einer Vergleichsstudie „Making more efficient the enforcement of judgments in Europe“ („Effektivere Zwangsvollstreckungen in Europa“ Study No. JAI/A3/2002/02), abrufbar unter http://europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/civil/studies/doc/enforcement_judicial_decisions_180204_en.pdf.

2005 betraute die EU-Kommission Professor Hess (zusammen mit Prof. T. Pfeiffer und Prof. P. Schlosser) mit der Bewertung der Anwendung der Verordnung 44/01 (Brüssel I) in den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Studie (No CLS04/2005/03), auch “Heidelberger Bericht zur Brüssel I-Verordnung“ genannt, ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/civiljustice/news/docs/study_application_brussels_1_en.pdf.

2010 war er Mitglied der Sachverständigengruppe der Europäischen Kommission an der Schnittstelle zwischen Schiedsgerichtsverfahren und der Brüssel I-Verordnung

Im Januar 2011 wurde er als Mitglied der Sachverständigengruppe der Europäischen Kommission zu grenzüberschreitender Pfändung von Bankguthaben benannt; im April 2012 wurde er zum Mitglied der Sachverständigengruppe der EU-Kommission zur Reform der Europäischen Insolvenzverordnung berufen.

Zurzeit ist er Präsident der Deutschen Vereinigung für Internationales Verfahrensrecht; Mitglied des Präsidiums der Wissenschaftlichen Vereinigung für Internationales Verfahrensrecht; Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Internationales Recht und Mitglied des ILA-Komitees für Internationale Gerichtsverfahren. Er ist auch Mitglied der Deutschen Vereinigung für Verfahrensrecht, Bürgerliches Recht und Internationales Recht sowie auch Mitglied des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht.

Im Dezember 2010 wählte die Royal Flemish Academy of Belgium for Science and the Arts (Brussels) Professor Hess als externes Mitglied der Geistes- und Sozialwissenschaften.

Im November 2011 erteilte die Max-Planck-Gesellschaft Professor Hess einen Ruf zum Direktor der Abteilung des Europäischen Verfahrensrechts am Max-Planck-Institut für Internationales und Europäisches und behördliches Verfahrensrecht in Luxemburg. Diesem Ruf folgte er im September 2012.

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