Internationale Abkommen zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht
Heft 5/2003 | Stand: 17.07.2003 | BGBl. 2003 II S.465-608
I. IPR Allgemein
1. Das Europäische Übereinkommen vom 7. 6. 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. 1974 II S. 937) ist nach seinem Art. 18 Ii für Mexiko am 22. 5. 2003 nach Maßgabe einer, bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 21. 2. 2003 abgegebenen Erklärung in Kraft getreten.
Das Zusatzprotokoll vom 15.3.1978 zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. 1987 II S. 58) ist nach seinem Art. 8 Ii für Mexiko am 22.5.2003 nach Maßgabe einer, bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 21.2.2003 abgegebenen Erklärung in Kraft getreten (BGBl. 2003 II S. 538).
2. Die Regierungen von China und des Vereinigten Königsreichs haben dem Generalsekretär der Vereinten Nationen jeweils mit Schreiben vom 20.6.1997 im BGBl. abgedruckte Mitteilungen hinsichtlich des Übereinkommens der Souveränitätsrechte für Hongkong mit Wirkung vom 1.7.1997 notifiziert.
Note des Ständigen Vertreters der Volksrepublik China bei den Vereinten Nationen an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 20.6.1997 (Auszug)
(...)
I. Die in Anlage I dieser Note aufgeführten Verträge, denen die Volksrepublik China als Vertragspartei angehört, werden auf die
Sonderverwaltungsregion Hongkong mit Wirkung vom 1. 7.1997 angewendet. (...)
II. Die in Anlage II dieser Note aufgeführten Verträge, denen die Volksrepublik China noch nicht als Vertragspartei angehört und die auf Hongkong vor
dem 1.7.1997 Anwendung fanden, werden mit Wirkung vom 1.7.1997 weiterhin auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong Anwendung finden.
(...)
ANLAGE I
Politik, diplomatische Angelegenheiten und Verteidigung
3. Übereinkommen vom 13.2.1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen
4. Abkommen vom 21.11.1947 über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen
10. Protokoll vom 19.5.1978 über Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten der INTERLSAT.
Internationales Privatrecht
36. Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
37. Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
Meeresverschmutzung
43. Internationales Übereinkommen vom 29.11.1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungssschäden sowie das dazugehörige Protokoll vom 19.11.1976.
44. Internationales Übereinkommen vom 29.11.1969 über Maßnahmen auf Hohe See bei Ölverschmutzungs-Unfällen sowie das dazugehörige Protokoll vom 2.11.1973.
Zivilluftfahrt
52. Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, beschlossen am 12.10.1929, in der durch das am 28.9.1955 beschlossene Haager Protokoll geänderten Fassung
Handelsschifffahrt
60. Internationales Übereinkommen vom 28.4.1989 über Bergung
61. Übereinkommen vom 23.9.1910 zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen
62. Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See, beschlossen am 13.12.1974 in Athen, sowie das dazugehörige am 19.11.1976 beschlossenen Protokoll
Kapitalanlagen
64. Übereinkommen vom 18.3.1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten.
65. Übereinkommen vom 11.10.1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur.
Geistiges Eigentum
67. Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, beschlossen am 20.3.1883 in Paris, in der revidierten Fassung von 1967
68. Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, beschlossen am 9.9.1886 in Bern, in der geänderten Fassung von 1979
69. Welturheberrechtsabkommen vom 6.9.1952 in der geänderten Fassung von 1975
70. Übereinkommen vom 29.10.1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
71. Vertrag vom 19.06.1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens in der am 2.10.1979 geänderten und am 3.2.1984 modifizierten Fassung
Post
79. Weltpostvertrag vom 14.9.1994mit Schlussprotokoll und Vollzugsordnung der Weltpostvereins
81. Postpaketübereinkommen vom 14.9.1994 mit Schlussprotokoll und Vollzugsanordnung
82. Postgiroübereinkommen vom 14.9.1994
83. Postnachnahmeübereinkommen vom 14.9.1994
ANLAGE II
Internationales Privatrecht
4. Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländsicher öffentlicher Urkunden von der Legalisation
5. Übereinkommen vom 5.10.1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
6. Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
7. Übereinkommen vom 1.7.1970 über die Anerkennung von Ehescheidungen und Ehetrennungen
8. Übereinkommen vom 1.7.1985 über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung
9. Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
Meeresverschmutzung
19. Internationales Übereinkommen vom 18.12.1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden sowie das dazugehörige Protokoll von 1976
Zivilluftfahrt
21. Zusatzabkommen vom 18.9.1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr
Handelsschifffahrt
23. Übereinkommen vom 23.9.1910 zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot
26. Erklärung vom 20.4.1921 über die Anerkennung des Flaggenrechts der Staaten ohne Meeresküste
28. Internationales Abkommen vom 25.8.1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente sowie die dazugehörigen Protokolle von 1986 und 1979
29. Internationales Übereinkommen vom 10.5.1952 zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen
31. Internationales Übereinkommen vom 10.5.1952 zur Vereinheitlichung von Regeln über den Arrest in Seeschiffe
33. Übereinkommen vom 19.11.1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen
Geistiges Eigentum
36. Zusatzprotokolle zum Welturheberrechtsabkommen vom 6.9.1952 in der 1971 geänderten Fassung
Menschenrechte
48. Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen, am 10.12.1962 zur Unterzeichnung aufgelegt
49. Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen
Auf die Note des Ständigen Vertreters des Vereinigten Königreichs bei den Vereinten Nationen an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 20.6.1997, in welcher die Verträge genannt sind, für deren Anwendung auf Hongkong die Regierung des Vereinigten Königreichs nicht mehr verantwortlich ist, wird hingewiesen (BGBl. 2003 II S. 583).
II. Internationales Verfahrensrecht
1. Das Europäische Übereinkommen vom 21. 4. 1961 über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (BGBl. 1964 II S .4259 ist nach seinem Art. 10 VIII für Lettland am 18. 6. 2003 nach Maßgabe einer, bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 20. 3. 2003 abgegebenen Erklärung in Kraft getreten (BGBl. 2003 II S. 505).
III. Internationales Schuld- und Wirtschaftsrecht
1. Die Versammlung des Haager Verbandes über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle hat am 3.10.2001 Änderungen der Ausführungsordnung zu den in London am 2.6.1934 und in Den Haag am 28.11.1960 revidierten Fassungen des Haager Abkommens vom 6.11.1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (RGBl. 1937 II S. 583, 617; BGBl. 1962 II S. 774, 790) und Änderungen der Gebührentabelle, die nach Regel 28 Bestandteil der Ausführungsverordnung ist, beschlossen. Die Änderungen wurden auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 8.6.1962 über die in Den Haag am 28.11.1960 unterzeichnete Fassung des Haager Abkommens (BGBl. 1962 S. 774) im BGBl. bekannt gemacht; sie sind am 1.1.2002 in Kraft getreten (BGBl. 2003 II S. 508).
2. Die Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens hat am 1.10.2002 Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag vom 19.6.1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) [BGBl. 1976 II S. 649, 664, 721] beschlossen. Die Änderungen wurden auf Grund des Art. 10 Nr. 2 des Gesetzes vom 21.6.1976 über internationale Patenübereinkommen (BGBl. 1976 II S. 649) im BGBl. bekannt gemacht. Die Änderungen sind am 1.1.2003 in Kraft getreten.
Deutschland hat gegenüber dem Internationale Büro die Nichtanwendung der Regel 49.6 der Ausführungsordnung erklärt (BGBl. 2003 II S. 562).
3. Das Übereinkommen vom 28.1.1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (BGBl. 1985 II S. 538) ist nach seinem Art. 22 III für Malta am 1.6.2003 mach Maßgabe mehrerer, bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 28.2.2003 notifizierter Erklärungen in Kraft getreten (BGBl. 2003 II S. 580).
IV. Internationales Familien- und Erbrecht
1. Das am 5.2.1927 in Wien unterzeichnete Vormundschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich (RGBl. 1927 II S. 510, 878), dessen Wiederanwendung im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich mit Wirkung vom 1.10.1959 vereinbart wurde (BGBl. 1959 II S. 1250), ist nach seinem Art. 10 II am 31.12.2002 außer Kraft getreten, blieb jedoch bis zum 30.602.003 in Geltung (BGBl. 2003 II s. 540).