Internationale Abkommen zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

Heft 5/2003 | Stand: 17.07.2003 | BGBl. 2003 II S.465-608

I. IPR Allgemein

    1. Das Europäische Übereinkommen vom 7. 6. 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. 1974 II S. 937) ist nach seinem Art. 18 Ii für Mexiko am 22. 5. 2003 nach Maßgabe einer, bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 21. 2. 2003 abgegebenen Erklärung in Kraft getreten.

    Das Zusatzprotokoll vom 15.3.1978 zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. 1987 II S. 58) ist nach seinem Art. 8 Ii für Mexiko am 22.5.2003 nach Maßgabe einer, bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 21.2.2003 abgegebenen Erklärung in Kraft getreten (BGBl. 2003 II S. 538).

    2. Die Regierungen von China und des Vereinigten Königsreichs haben dem Generalsekretär der Vereinten Nationen jeweils mit Schreiben vom 20.6.1997 im BGBl. abgedruckte Mitteilungen hinsichtlich des Übereinkommens der Souveränitätsrechte für Hongkong mit Wirkung vom 1.7.1997 notifiziert.

    Note des Ständigen Vertreters der Volksrepublik China bei den Vereinten Nationen an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 20.6.1997 (Auszug)

    (...)

            I.  Die in Anlage I dieser Note aufgeführten Verträge, denen die Volksrepublik China als Vertragspartei angehört, werden auf die

                Sonderverwaltungsregion  Hongkong mit Wirkung vom 1. 7.1997 angewendet. (...)

            II. Die in Anlage II dieser Note aufgeführten Verträge, denen die Volksrepublik China noch nicht als Vertragspartei angehört und die auf Hongkong vor

                dem 1.7.1997 Anwendung fanden, werden mit Wirkung vom 1.7.1997 weiterhin auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong Anwendung finden.

    (...)

ANLAGE I

Politik, diplomatische Angelegenheiten und Verteidigung

      3.    Übereinkommen vom 13.2.1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen

      4.    Abkommen vom 21.11.1947 über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen

    10.   Protokoll vom 19.5.1978 über Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten der INTERLSAT.

Internationales Privatrecht

    36.    Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

    37.    Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Meeresverschmutzung

    43.    Internationales Übereinkommen vom 29.11.1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungssschäden sowie das dazugehörige Protokoll vom 19.11.1976.

    44.    Internationales Übereinkommen vom 29.11.1969 über Maßnahmen auf Hohe See bei Ölverschmutzungs-Unfällen sowie das dazugehörige Protokoll vom 2.11.1973.

Zivilluftfahrt

    52.    Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, beschlossen am 12.10.1929, in der durch das am 28.9.1955 beschlossene Haager Protokoll geänderten Fassung

Handelsschifffahrt

    60.    Internationales Übereinkommen vom 28.4.1989 über Bergung

    61.    Übereinkommen vom 23.9.1910 zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen

    62.    Übereinkommen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See, beschlossen am 13.12.1974 in Athen, sowie das dazugehörige am 19.11.1976 beschlossenen Protokoll

Kapitalanlagen

    64.    Übereinkommen vom 18.3.1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten.

    65.    Übereinkommen vom 11.10.1985 zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur.

Geistiges Eigentum

    67.    Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, beschlossen am 20.3.1883 in Paris, in der revidierten Fassung von 1967

    68.    Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, beschlossen am 9.9.1886 in Bern, in der geänderten Fassung von 1979

    69.    Welturheberrechtsabkommen vom 6.9.1952 in der geänderten Fassung von 1975

    70.    Übereinkommen vom 29.10.1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

    71.    Vertrag vom 19.06.1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens in der am 2.10.1979 geänderten und am 3.2.1984 modifizierten Fassung

Post

    79.    Weltpostvertrag vom 14.9.1994mit Schlussprotokoll und Vollzugsordnung der Weltpostvereins

    81.    Postpaketübereinkommen vom 14.9.1994 mit Schlussprotokoll und Vollzugsanordnung

    82.    Postgiroübereinkommen vom 14.9.1994

    83.    Postnachnahmeübereinkommen vom 14.9.1994

ANLAGE II

Internationales Privatrecht

    4.    Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländsicher öffentlicher Urkunden von der Legalisation

     5.    Übereinkommen vom 5.10.1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

     6.    Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

     7.    Übereinkommen vom 1.7.1970 über die Anerkennung von Ehescheidungen und Ehetrennungen

     8.    Übereinkommen vom 1.7.1985 über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung

     9.    Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Meeresverschmutzung

    19.    Internationales Übereinkommen vom 18.12.1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden sowie das dazugehörige Protokoll von 1976

Zivilluftfahrt

    21.    Zusatzabkommen vom 18.9.1961 zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

Handelsschifffahrt

    23.    Übereinkommen vom 23.9.1910 zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot

    26.    Erklärung vom 20.4.1921 über die Anerkennung des Flaggenrechts der Staaten ohne Meeresküste

    28.    Internationales Abkommen vom 25.8.1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente sowie die dazugehörigen Protokolle von 1986 und 1979

    29.    Internationales Übereinkommen vom 10.5.1952 zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen

    31.    Internationales Übereinkommen vom 10.5.1952 zur Vereinheitlichung von Regeln über den Arrest in Seeschiffe

    33.    Übereinkommen vom 19.11.1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen

Geistiges Eigentum

    36.    Zusatzprotokolle zum Welturheberrechtsabkommen vom 6.9.1952 in der 1971 geänderten Fassung

Menschenrechte

    48.    Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen, am 10.12.1962 zur Unterzeichnung aufgelegt

    49.    Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen

Auf die Note des Ständigen Vertreters des Vereinigten Königreichs bei den Vereinten Nationen an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 20.6.1997, in welcher die Verträge genannt sind, für deren Anwendung auf Hongkong die Regierung des Vereinigten Königreichs nicht mehr verantwortlich ist, wird hingewiesen (BGBl. 2003 II S. 583).

II. Internationales Verfahrensrecht

    1. Das Europäische Übereinkommen vom 21. 4. 1961 über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (BGBl. 1964 II S .4259 ist nach seinem Art. 10 VIII für Lettland am 18. 6. 2003 nach Maßgabe einer, bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 20. 3. 2003 abgegebenen Erklärung in Kraft getreten (BGBl. 2003 II S. 505).

III. Internationales Schuld- und Wirtschaftsrecht

    1. Die Versammlung des Haager Verbandes über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle hat am 3.10.2001 Änderungen der Ausführungsordnung zu den in London am 2.6.1934 und in Den Haag am 28.11.1960 revidierten Fassungen des Haager Abkommens vom 6.11.1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (RGBl. 1937 II S. 583, 617; BGBl. 1962 II S. 774, 790) und Änderungen der Gebührentabelle, die nach Regel 28 Bestandteil der Ausführungsverordnung ist, beschlossen. Die Änderungen wurden auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 8.6.1962 über die in Den Haag am 28.11.1960 unterzeichnete Fassung des Haager Abkommens (BGBl. 1962 S. 774) im BGBl. bekannt gemacht; sie sind am 1.1.2002 in Kraft getreten (BGBl. 2003 II S. 508).

    2. Die Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens hat am 1.10.2002 Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag vom 19.6.1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) [BGBl. 1976 II S. 649, 664, 721] beschlossen. Die Änderungen wurden auf Grund des Art. 10 Nr. 2 des Gesetzes vom 21.6.1976 über internationale Patenübereinkommen (BGBl. 1976 II S. 649) im BGBl. bekannt gemacht. Die Änderungen sind am 1.1.2003 in Kraft getreten.

Deutschland hat gegenüber dem Internationale Büro die Nichtanwendung der Regel 49.6 der Ausführungsordnung erklärt (BGBl. 2003 II S. 562).

    3. Das Übereinkommen vom 28.1.1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten  (BGBl. 1985 II S. 538) ist nach seinem Art. 22 III für Malta am 1.6.2003 mach Maßgabe mehrerer, bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 28.2.2003 notifizierter Erklärungen in Kraft getreten (BGBl. 2003 II S. 580).

IV. Internationales Familien- und Erbrecht

    1. Das am 5.2.1927 in Wien unterzeichnete Vormundschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich (RGBl. 1927 II S. 510, 878), dessen Wiederanwendung im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich mit Wirkung vom 1.10.1959 vereinbart wurde (BGBl. 1959 II S. 1250), ist nach seinem Art. 10 II am 31.12.2002 außer Kraft getreten, blieb jedoch bis zum 30.602.003 in Geltung (BGBl. 2003 II s. 540).

 

 

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