IPRax-Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO
Einen Teil der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO bequem von zuhause aus erfüllen – und das kostenlos: als Abonnent von IPRax-digital kein Problem! Starten Sie jetzt Ihr IPRax-Selbststudium und weisen Sie bis Jahresende noch 5 Stunden Fortbildung bei Ihrer Rechtsanwaltskammer nach, ganz ohne Seminare oder Fortbildungsveranstaltung.
So unkompliziert ist das Selbststudium mit IPRax-digital
- Lesen Sie bei IPRax-digital oder im Heft ausgewählte Beiträge.
- Beantworten Sie online in unserem Testportal 4 Fragen (multiple choice) zu den gelesenen Texten.
- Erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme umgehend Ihr Fortbildungszertifikat zur Vorlage bei Ihrer Rechtsanwaltskammer per E-Mail!
Hier geht es direkt zu den Tests.
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Bei Fragen zur Registrierung erreichen Sie unseren Service montags bis freitags von 9-13 Uhr unter der Nummer +49 (0)221/93738-777.
Häufig gestellte Fragen
Fortbildung im Selbststudium – Geht das überhaupt?
Seit 1.1.2015 trifft Sie als Fachanwalt eine erhöhte Fortbildungspflicht: Statt 10 Stunden müssen Sie gem. § 15 Abs. 4 (neu) FAO nun 15 Zeitstunden Fortbildung pro Jahr nachweisen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, davon 5 Fortbildungsstunden im Selbststudium zu absolvieren.
Für welche Fachanwaltschaften ist das IPRax-Selbststudium geeignet?
Das IPRrax-Selbststudium vermittelt Kenntnisse des Internationalen Privatrechts und eignet sich damit je nach Thema des gelesenen Artikels als Fortbildung im
- internationalen Wirtschaftsrecht (§ 14n FAO).
- Familienrecht (§ 12 FAO),
- Erbrecht (§ 14f FAO)
- Transport- und Speditionsrecht (§ 14g FAO)
- Informationstechnologierecht (§ 14k FAO).
Über die Anerkennung entscheidet – wie auch bei den übrigen Fortbildungswegen – Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer.
Wird das Zertifikat von Rechtsanwaltskammern anerkannt?
Bei unserem Angebot berücksichtigen wir selbstverständlich alle neuen Vorgaben des § 15 Abs. 4 FAO. Bisher wurden die Zertifikate problemlos anerkannt. Sollten Sie Probleme mit der Anerkennung haben, bitten wir um Rückmeldung unter kontakt@gieseking-verlag.de.
Wie viele Zeitstunden Fortbildung bekomme ich für das Selbststudium gutgeschrieben?
Für Lektüre von je 5-6 Zeitschriftenseiten rechnen wir Ihnen jeweils eine Zeitstunde an.
Wie lange habe ich nach Erscheinen der FAO-Beiträge Zeit, um den Test abzulegen?
Die Fragen im Testportal zu den ausgewählten Beiträgen bleiben mindestens 6 Monate online zugänglich.
Wie lege ich die Tests online ab?
Wählen Sie nach dem Login zum Testportal den von Ihnen durchgearbeiteten Beitrag und klicken Sie ihn an. Es werden Ihnen dann maximal 4 Fragen (multiple choice) gestellt. Bitte kreuzen Sie jeweils die nach Ihrer Meinung richtige Antwort an. Es gibt immer nur eine richtige Lösung! Wenn Sie bestanden haben, erhalten Sie umgehend und automatisch Ihr Zertifikat per E-Mail.
Wie erbringe ich den Nachweis über die Fortbildungsstunden bei meiner Kammer?
Reichen Sie den Ausdruck Ihres per E-Mail erhaltenen Zertifikats mit Ihrem Ergebnis bei Ihrer Rechtsanwaltskammer ein. Damit weisen Sie die Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung im Umfang von max. 5 Stunden im Selbststudium jährlich nach.
Weitere Fragen?
Bei Fragen zur Registrierung oder zum Verfahren wenden Sie sich bitte an unsere Hotline für technische Fragen (in Kooperation mit Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln) von montags bis freitags 9–13 Uhr unter Tel.: +49 (0)221/93738-777 oder hotline@gieseking-verlag.de.